Private Insolvenz nach der GmbH Insolvenz
Ist der Konkurs bzw. die Insolvenz einer GmbH erst einmal ausgestanden, verbleiben oftmals erhebliche Restschulden, z.B. durch Bürgschaften oder die
Stellung von Sicherheiten. Geschäftsführer oder Gesellschafter des ehemaligen Unternehmens stehen somit auch nach 'erfolgreicher' Firmeninsolvenz oft vor
einem Haufen Restverbindlichkeiten. Solche Restverbindlichkeiten vermiesen nicht nur die Laune, sie sorgen auch dafür, dass ein Neustart zum echten Balanceakt wird.
Die Insolvenz nach der Insolvenz
Wenn Sie in der Lage sind solche Restverbindlichkeiten zu tilgen - gut, wenn nicht, zögern Sie nicht damit Ihre private Insolvenz anzumelden.
Durch ein Insolvenzverfahren leidet der gute Ruf nicht unbedingt
Pfeifen Sie auf Ansehen, Ruf und falsche Eitelkeit.. Glauben Sie nicht man vertreibt Sie aus Ihrer Heimatstadt (möge der Ort auch nur 800
Einwohner haben), nur weil Sie irgendwann einen Zweizeiler unter der Rubrik 'Insolvenzen' Ihrer Tageszeitung bekommen.. Die Neugierigen um Sie herum wissen
schon längst, dass 'irgendetwas nicht stimmt', die Anderen interessieren sich nicht dafür.. Und Sie lesen nicht jeden Tag die 'gefürchtete' Rubrik.
Wenn Sie dennoch um alles in der Welt vermeiden wollen 'gesehen zu werden', dann melden Sie sich für ein paar Monate um.. Eltern oder gute Freunde haben
sicherlich nichts dagegen, wenn Sie (zumindest auf dem Papier) ein paar Wochen bei ihnen 'wohnen', sprich 'amtliche' Post dort zugestellt wird.
Prüfen Sie, welches Insolvenzverfahren für Sie am vorteilhaftesten ist
Sie können Insolvenzverfahren im eigenem Land, eventuell aber auch im Ausland durchführen. Sie sollten dazu unbedingt alle machbaren Möglichkeiten in Betracht ziehen.
Frankreich Insolvenz
Absoluter Spitzenreiter in Sachen Auslandsinsolvenz ist Frankreich. Anders als in Deutschland oder Österreich ist hier schon nach wenigen Monaten
eine Restschuldbefreiung möglich. Sind keine nennenswerten Objekte wie Maschinen, Immobilien und Grundstücke zu verwerten, kann eine Restschuldbefreiung schon nach 14-18 Monaten erreicht werden..
Aber Vorsicht: Alles hat seinen Haken.. So müssen Sie z.B. einen reellen Wohnsitz in Frankreich nachweisen. Halbe Sachen (z.B. ein Scheinwohnsitz)
bringen Sie nicht weiter. Im Gegenteil. Schickt Ihnen ein hartnäckiger Gläubiger einen Detektiv hinterher und/oder stellt das Gericht fest, dass Sie einer der
typischen Insolvenztouristen sind, droht Ihnen im besten Fall 'nur' die Untersagung der Restschuldbefreiung..
Sie müssen also in der Lage sein, sich tatsächlich einen Wohnsitz verschaffen zu können. Wenn Sie dann 'grenzübergreifend' Arbeiten oder sich ab und an auch mal
privat in der 'alten' Heimat aufhalten, kann Ihnen dass natürlich niemand verbieten..
Und dennoch es gibt mindestens drei gute Gründe solch ein Verfahren nicht durchzuführen:
- Familie
Kinder kann man nicht mal eben nach Frankreich verfrachten..
- Beruf
Keiner glaubt an Ihren Wohnsitz in Frankreich, wenn Sie einen Job in Deutschland haben der es erfordert von Mo-Fr. pünktlich um 7:30 Uhr anzutreten und das ganze auch noch in 200Km Entfernung..
- Mangel an finanziellen Mitteln
So ein Umzug über eine Grenze kann sehr teuer werden. Und nicht nur der Umzug allein. Mietkaution, Anmeldung, Telefon, Strom, Heizung und Wasser, Gebühren für Um- bzw. Anmeldung, PKW-Ummeldung, etc. verschlingen so manchen Euro..
Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich
Wenn Ihnen klar ist, das ein solches Insolvenzverfahren wie oben beschrieben für Sie aus welchem Grund auch immer nicht in Frage kommt, dann
sollten Sie Ihre Privatinsolvenz trotzdem so schnell wie möglich im eigenem Land starten. Jeder Monat den Sie mit abwarten verbringen ist ein vergebener Monat.
Mit jedem Tag den Sie verschwenden verschenken Sie einen Tag Ihres 'neuen' Lebens!
Wenden Sie sich an erfahrene Berater. Versuchen Sie nicht ein Insolvenzverfahren auf eigen Faust zu starten.. Dies ist zu großen Teilen zwar prinzipiell möglich, endet aber meist in einer Sackgasse.
Öffentliche Schuldnerberatungen und karitative Einrichtungen
Ausgebildete Fachkräfte finden Sie z.B. in öffentlichen oder karitativen Einrichtungen. Sie müssen dort allerdings oftmals mit erheblichen
Wartezeiten rechnen und - was für den einen oder anderen ehemaligen Selbständigen oft unverständlich ist - Sie müssen damit rechnen, dass Sie
entweder abgewiesen oder zumindest aber nicht verstanden werden. Gerade bei ehemaligen Kaufleuten, also Geschäftsführern oder Gesellschaftern fehlt den
sonst sogar sehr gut ausgebildeten Fachberatern das nötige Wissen, mit 'Altlasten' aus Firmen umzugehen.
Die Schuldenberater (die zum Teil bemerkenswerter Weise sogar auf ehrenamtlicher Basis arbeiten!) sind spezialisiert auf die 'kleine' Insolvenz, also auf die
typische Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen. Kleinkredite bei Banken, Autofinanzierungen, überzogenen Konten und Versandhausverbindlichkeiten gehören hier zum täglichem Brot.
Versuchen Sie aber mal zu erklären, dass Sie noch eine Steuerschätzung von 300.000 Euro auf dem Tisch liegen haben, aber nur deshalb, weil der
Steuerberater vorsorglich seine Dienste eingestellt hatte, nachdem er von der Firmeninsolvenz erfahren hat. Und erklären Sie mal das da noch Zahlungen aus
offenen Forderungen sind, die noch beigetrieben werden müssen oder gerade gerichtlich durchgesetzt werden sollen, dies aber vermutlich noch 2 bis 3 Jahre dauern wird..
Versuchen Sie mit einem Schuldnerberater über Ihre Bürgschaften gegenüber Aufbaubanken zu reden oder über die Absicherung von Darlehen durch Wechsel.. Sie
werden schnell feststellen das Sie entweder auf taube Ohren stoßen oder schlichtweg sowohl der juristische als auch der steuerlich kaufmännische Hintergrund fehlt um derartige Dinge zu besprechen..
Nichts gegen diese Berater, um Gottes Willen, sie leisten allesamt gute Arbeit, aber eben mehr für den Privathaushalt und eventuell auch noch für (ehemalige)
Kleinselbständige. Für die Abwicklung größerer Belange fehlt es hingegen an ansprechender Ausbildung.
Gewerbliche Schuldnerberatungen, Anwälte und Unternehmensberatungen
Wenn Sie jetzt nachdem die öffentlichen Schuldnerberater 'ihr Fett abbekommen' haben glauben, dass an dieser Stelle nun gewerbliche Berater in den
Himmel gelobt werden, dann machen Sie sich auf eine Enttäuschung gefasst.. Ein großer Teil der von gewerblichen Beratern angepriesenen Hilfe bei Insolvenz ist schlichtweg Müll!
Oftmals wird viel versprochen, aber nur wenig davon gehalten. Entweder treffen Sie auf unfähige 'Berater', oder aber - genauso schlimm - auf Abzocker. Es ist schwer hier die Spreu vom Weizen zu trennen.
Wussten Sie zum Beispiel, dass es sehr seriöse Anwälte gibt, die Insolvenzverfahren für Ihre (verdienstlosen) Mandanten starten und sich mit den
wenigen Euros zufrieden geben, die Ihnen Vater Stadt auf Antrag leistet? Und das es genauso Anwählte gibt, die (verdienstlosen) Mandanten 2.500 Euro und mehr in
Rechung stellen um ein Insolvenzverfahren über eine Schuldsummer von gerade mal 10-15.000 Euro zu starten? All dies ist Alltag in diesem unserem Lande..
Und Alltag sind auch Unternehmensberater (oder Wirtschaftsberater) die für die Vermittlung an einen 'kooperierenden' Anwalt Honorarrechnungen verschicken, die einem
Normalsterblichen Tränen in die Augen treiben.. Was aber tun um nicht eben auf solche 'Berater' hereinzufallen?
Drum prüfe wer sich ewig bindet
Vertrauen Sie zuerst einmal auf Ihre Menschenkenntnis. Nehmen Sie persönlichen Kontakt auf! Fragen Sie nicht einmal sondern zweimal oder dreimal nach. Stellen
Sie 'dumme' Fragen. Sie selbst wissen: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten! Ziehen Sie Berater vor, die Ihnen von Ihrem Vorhaben unter umständen
sogar abraten! Das zeugt zumindest von Ehrlichkeit. Meiden Sie Berater die Ihnen 'das blaue vom Himmel' versprechen. Seihen Sie skeptisch!
Sprechen Sie verschiedene Berater, Firmen und Anwälte an! Versuchen Sie sich ein Bild zu machen. Stellen Sie Ihre Situation klar und deutlich dar. Schönreden ist
hier fehl am Platz. Entweder der Berater kann Ihnen helfen oder er ist nicht Ihr Partner. Aber Vorsicht: ein Berater der zögerlich mit Ihnen umgeht muss nicht
der schlechteste sein. Im Gegenteil.. Zögerliche Antworten bedeuten nicht unbedingt Unwissen.. Ein Berater der im ersten Kontakt mit Antworten zögert kann
sehr gut sein. Geben Sie ihm die Chance Ihre Angelegenheiten genauer einzusehen und zu prüfen. Wen dann immer noch verwaschene unklare Antworten auf Ihre Fragen
kommen steigen Sie aus! Ansonsten haben Sie den richtigen Mann oder die richtige Frau gefunden!
Fallen Sie mit der Tür in das Haus! Fragen Sie direkt im ersten Gesprächs nach den Kosten! Wenn der Anbieter seriös ist, wird er Ihnen diese Frage beantworten!
Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Achten Sie genau auf die Art und Weise mit der man Ihnen die Kosten aufschlüsselt.
Ein Berater der Ihnen einen Pauschalpreis nennt OHNE Sie vorher nach einzelnen Details gefragt zu haben ist unseriös. "Frankreich Insolvenz? 25.000 Euro! All Inklusive!"
Vergessen Sie das! Wenn der Berater Ihnen Fragen stellt: "Wie hoch in etwa sind Ihre Verbindlichkeiten? Sind da auch Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt?
Gegenüber Krankenkassen? Wurde ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet?" und dann am Ende mit der Aussage "Ich denke, Sie müssen mit etwa 25.000 Euro Kosten
rechen, die unter anderem unsere Honorarforderungen, Anwalts- & Gerichtskosten sowie die Kosten für einen Wohnsitz in Frankreich für etwa 18-24 Monate
beinhalten", dann sind Sie möglicherweise richtig! Zumal schon deshalb weil 24 Monate x 500 Euro Miete = 12.000 Euro in der genannten Summe enthalten sind..
Wenn der gerade eben beschrieben Berater dann noch zu Ihnen sagt: "Hören Sie, ich habe mir den einen oder anderen Gedanken zu Ihrer Situation gemacht und
möchte Ihnen gern vom geplanten Insolvenzverfahren im Ausland abraten und Ihnen lieber die Private Insolvenz (oder Regelinsolvenz..) im eigenen Land
vorschlagen, dann sind Sie garantiert richtig! Warum? Weil der Berater Sie nicht mit Macht in die Ecke drückt in der er am meisten Verdient sondern sich offenbar
auch mit weniger zufrieden gibt und für ihn die tatsächliche Beratung näher liegt als der Umsatz den er mit Ihnen tätigen kann!
Schlusswort zum Thema Konkurs und Insolvenz
Das Leben ist hart, besonders nach einer Firmeninsolvenz. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Starten Sie Ihr eigenes Insolvenzverfahren, egal wie, egal
mit wem.. Aber: Starten Sie es, warten Sie nicht, das hilft Ihnen garantiert nicht weiter..
Und noch etwas: Verzeihen Sie mir meinen oftmals flapsigen Schreibstil.. Ich kann mich aus höflicher und gewählter ausdrücken, aber
manchmal MUSS man auch offen über Dinge reden die ansonsten nicht gern angesprochen werden..
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