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Firmengründung nach Insolvenz

Nach einer Insolvenz ist die Neugründung einer Firma meist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Mangelndes Kapital, Berufsverbot oder die Angst vor alten Gläubigern (Fiskus, Krankenkassen, etc.) verhindern so manchen Neustart. Aber diese Probleme lassen sich umgehen. Gründen Sie eine so genannte Auslandsfirma!

Die Limited, der Renner unter den Neugründungen

Die englische Limited (kurz: Ltd.) ist die über den Globus weit verbreiteste Gesellschaftsform. Vergleicht man die Limited mit der GmbH wie sie in Deutschland oder Österreich anzutreffen ist, gewinnt die Limited auf allen Fronten. Geringes Haftungskapital, niedrige Gründungskosten und niedrige Betriebskosten sprechen für die Limited.

Aber: Die limited ist keine Steueroase! Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen der EU-Länder zahlen Sie Ihre Steuern am Ort der Einnahme. Klarer Ausgedrückt: Melden Sie eine Limited in England an, arbeiten aber auf dem deutschem Markt, zahlen Sie auch Ihre Steuern in Deutschland (sofern Sie eine selbständige Niederlassung in Deutschland angemeldet haben..). Sie können auch eine nichtselbständige Niederlassung in Deutschland anmelden um die Steuerlast nach England zu verschieben, aber Vorsicht: Weist man Ihnen nach, dass Sie ihre Einkünfte doch im Heimatland bestreiten, kann der Schuss auch nach hinten losgehen.. Da reicht schon die Aussage eines verärgerten Kunden, der dem Fiskus steckt, dass er stets mit einem Ansprechpartner in Deutschland telefoniert hat, Leistungen aus Deutschland bezogen hat, etc. und Sie haben eine Menge Ärger am Bein.. Besser also die Limited in England gründen und als selbständige Niederlassung anmelden.. Dann zahlen Sie zwar hier die landesüblichen Steuern, nutzen aber trotzdem die Vorteile der Ltd..

Es ließe sich noch viel über diese Gesellschaftsform schreiben, aber dies würde bei weitem den Rahmen dieser Seite sprengen.. Sehen Sie sich um, sie werden einen Vielzahl von Seiten finden, die Ihnen ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten.

Die Treuhand Limited

Eine besondere Form der Ltd. ist die Treuhand-Limited. Um es kurz und schmerzlos zu machen: Nicht Sie sind Gesellschafter oder Geschäftsführer sondern fremde Personen (oder Firmen) nehmen treuhänderisch diese Positionen ein. Kostet etwas mehr (soviel mehr auch wieder nicht..), ist aber sehr zu empfehlen wenn es z.B. darum geht die Exfrau oder auch Gläubiger ein wenig an der Nase herum zu führen..

Die Ltd. & Co. KG

Was bedeutet Ltd. & Co. KG? Versuchen wir es kurz und schmerzlos zu erklären:

Eine Kommanditgesellschaft (KG), ist eine abgewandelte Form der oHG und besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, dem Kommanditisten und dem Komplementär. Besonderheit der KG ist, dass einer der beiden Gesellschafter (der Komplementär) persönlich und uneingeschränkt haftet, während der andere Gesellschafter (der Kommanditist) mit seiner - im Gesellschaftsvertrag bestimmten - Einlage haftet.

Was auf der einen Seite gut für den Kommanditisten ist - der ja nur mit der vertraglich geregelten Einlage haftet - ist auf der anderen Seite schlecht für den Komplementär, da dieser immerhin (uneingeschränkt) mit seinem gesamtem persönlichem Vermögen in die Haftung genommen wird.

An dieser Stelle hilft die Gesetzgebung mit folgender Aussage: "Der Komplementär einer KG kann auch eine juristische Person sein!" Das heißt also z.B. eine GmbH oder eine Limited Und schon sind wir am Ziel unserer Überlegungen - Ltd. & Co. KG!

Während Sie als Unternehmer lediglich in Form des Kommanditisten auftreten und somit nur mit der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haften, übernimmt die Limited die Funktion des persönlich und unbeschränkt haftenden Komplementärs! Ein mehr oder minder perfektes Szenario für jeden Unternehmer. Geringe Gründungskosten, geringe Folgekosten und absolute Haftungsbegrenzung machen die Ltd. & Co. KG zum absoluten Spitzenreiter unter den Gesellschaftsformen! Die Krönung ist übrigens die Ltd. & Co. KG in Verbindung mit der Treuhandlimited.. Aber wir wollen nicht übertreiben..

Die Ltd. & Co. KG ist interessant für die Umwandlung von bestehenden Einzelunternehmungen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, KGs und oHGs. Existenzgründungen und Neugründungen nach einer Insolvenz lassen sich mit der Ltd. & Co. KG bestens realisieren. Außerdem erlaubt die Ltd. & Co. KG auch 'vorbeugende Maßnahmen' wie z. B. das Einbringen von Immobilien oder Gerätschaften..

Weitere mögliche Gesellschaftsformen

Neben der Limited gibt es noch weitere Gesellschaftsformen die sich für einen Neustart nach der Insolvenz eignen. Im direktem Vergleich zur Limited könnte man sagen: zum Teil Geschmackssache zum Teil eine Frage des Kapitaleinsatzes.. Zu den Auslandsfirmen die sich noch im bezahlbarem Bereich bewegen und im Regelfall ohne Probleme in Deutschland oder Österreich niederlassen können zählen z.B.:

  • die spanische SL
  • die schweizer GmbH oder AG
  • die Costa Rica SA
  • die US Corporation
  • die Delaware Corporation

Es gibt noch weitere Auslandsfirmen, z.B. Limited-Geflechte in Verbindung mir Gibraltar, Firmensitze in den Arabischen Emiraten (z.B. Dubai) und viele mehr. Wenn Sie sich für derartige Konstellationen und Firmensitze interessieren sollten Sie unbedingt darauf achten absolut fachmännische Hilfe zu bekommen..

Nicht sonderlich empfehlenswert sind hingegen Gesellschaftsformen wie:

  • die GmbH oder AG in Deutschland
  • die Gesmbh oder AG in Österreich
  • die SARL in Frankreich

Anbieter von Firmengründungen

Genau wie im Insolvenzgeschäft gibt es zum Thema Firmengründung im Ausland Anbieter wie Sand am Meer. Die meisten Anbieter sind Vermittler. Es ist schwierig herauszufinden wer tatsächlicher Anbieter und wer 'nur' Vermittler ist. Sie sollten sich deshalb die Zeit nehmen, jedes Angebot in Ruhe zu lesen und vor allem die Inhalte der Angebote zu vergleichen.

Wenn Sie also nach Anbietern von Firmengründungen suchen, achten Sie weniger auf das aussehen der Webseiten die Sie vorfinden als vielmehr auf die Inhalte! Vergleichen Sie! Fallen Sie nicht auf Lockangebote herein! Vergessen Sie Anbieter die Ihnen eine Auslandsfirma als 'Steueroase' verkaufen wollen, das ist absoluter Blödsinn! Suchen Sie nach weiterführenden Informationen. Betreut Sie der Anbieter auch nach der Gründung? Verschafft Ihnen der Anbieter Kontakt zu Steuerberatern am Hauptsitz des Unternehmens?

Ein Beispiel dazu:

Wenn Sie eine Limited in England gründen, sich also der Hauptsitz der Firma in England befindet, wird sich irgendwann das englische Finanzamt () bei Ihnen melden. Nicht bei Ihnen, sondern an Ihrem Hauptsitz!

Deshalb benötigen Sie einen 'Sekretary', also eine Person, dessen tatsächlicher Wohnsitz England ist. Auch wenn der Name sich stark ähnelt, der Sekretary ist nicht Ihr persönlicher Sekretär, sondern vielmehr der 'offizielle' Ansprechpartner gegenüber den englischen Behörden, also gegenüber dem Finanzamt und gegenüber dem Handelsregister.

Das englische Gesetzt verlangt dies ausdrücklich. So kann z.B. der Geschäftsführer der Limited nicht gleichzeitig der Sekretary sein, weil das Gesetz davon ausgeht. dass der Geschäftsführer sich zu sehr mit der Geschäftsführung des Unternehmens beschäftigen muss und deshalb ein externer Ansprechpartner für die Behörden vorhanden sein sollte. (Ausnahme: Es gibt nicht nur einen, sondern mehrere Geschäftsführer in der Limited. In diesem Fall kann auch einer der GF die Funktion des Sekretary ausüben..)

Wird nun der Sekretary von einer Behörde, z.B. dem Fiskus angeschrieben, ist im Regelfall eine Erklärung abzugeben. (Wenn Sie alles richtig machen eine 'Null-Erklärung'..) Es kann aber auch sein, dass mehr abzugeben ist, eben eine Steuererklärung die nach englischem Recht und Gesetz abzugeben ist. Und jetzt prüfen Sie den Anbieter Ihrer Wahl: Ist der (meist im Paketpreis) angebotene Sekretary behilflich mit einer Null-Erklärung? Ist für eventuelle weitere Schritte ein Steuerberater vorhanden der Ihnen zu akzeptablen Preisen eine 'brauchbare' Steuererklärung erstellt? Wenn ja, schlagen Sie ein, wenn nein: Suchen Sie besser weiter!

Nicht der Kampfpreis der Gründung allein entscheidet über Ihre Zukunft, sondern vielmehr das, was ein oder zwei Jahre später auf Sie zukommt.. Achten Sie insofern auf die jährlichen Folgekosten und achten Sie besonders darauf, dass Ihnen nach der Gründung kompetente Partner zur Seite stehen..

Wenn  Sie eine Ltd. & Co. KG gründen (das sollten Sie machen wenn Sie können), dann achten Sie auch darauf ob der Anbieter Ihnen einen entsprechenden Gesellschaftervertrag zur Verfügung stellen kann, auch wenn dieser kostenpflichtig ist!

Und noch ein simpler aber brauchbarer Tipp: Auch wenn lesen nicht unbedingt Ihre Stärke ist und Sie kurze und knappe Informationen bevorzugen: Lesen Sie trotzdem! Auch wenn es ellenlange Seiten sind! Lesen Sie! So erfahren Sie viel über den Anbieter und über das Produkt oder die Dienstleistung. Es ist Ihre neue Zukunft als Unternehmer!
 

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